Falls es zu Einschränkungen im Regelbetrieb kommt,
gilt Folgendes:
- Es erfolgt ein wöchentlicher Wechsel von Präsenzunterricht (an der Schule) und Distanzlernen (zu Hause)
- d.h. unterrichtet wird im 2 Wochen-Wechsel für jeweils die Hälfte der Jahrgangsstufe
Übersicht Kl. 1 - 6 | Anzahl der Tage (5) | Summe der Stunden |
jeweils in a und b aufgeteilt | 14-tägiger Wechsel der Halbgruppen |
Kl. 1 - 20/21 = 21 Kl. 2 - 20/21 = 21 Kl. 3 - 25 Kl. 4 - 26 Kl. 5/6 - 31 |
So ergibt sich eine Fortsetzung des Regelbetriebes und es erfolgt das Prinzip der Gleichbehandlung.
Die Leistungsbewertung richtig sich nach §27 BbgSchulG und den Bestimmungen der Grundschulverordnung. Bei einem Wechsel von Präsenz- und Distanzlernen ist insbesondere Nummer 12 (die noch neu gefasst wird) der VV-Leistungsbewertung zu beachten.
Zur Unterrichtsorganisation (Distanzunterricht)
Die Aufgaben für zu Hause sollen sich im Umfang an den regulären Unterricht des jeweiligen Tages orientieren:
Diese Angaben gelten unter Vorbehalt.
Informationen für alle Eltern entsprechend der Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf die aktuelle Covid-19-Infektion
Informationen der Eltern und Schüler
keine Betreuung von Schülern mit | Atemwegssymptomen und/oder Fieber |
Kontakt zu gesichert infizierten Personen innerhalb der letzen 14 Tage | |
Erkrankungsverdacht während der Schulzeit | die Abholung wird veranlasst, bis dahin erfolgt eine Isolierung unter Betreuung der/s Schülerin/s |
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch Schüler/in (sofern vorhanden und dies toleriert wird) und Personal | |
Abstandsregel von 2 m einhalten | |
Eltern sollen Hausarzt/ Gesundsheitsamt kontaktieren und Rückmeldung an die Schulleitung geben |